Walter Tausch
AGRIESTRATEGIA S.L. Madrid
Positionen nach Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission
„Die GAP bis 2020“ KOM(2010) 672 endgültig.
„Die
führenden Landwirtschaftsvertreter der EU begrüßten
heute das Ziel der EU-Kommission, auch in Zukunft über eine starke Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) zu verfügen, warnten jedoch davor, dass die neuen Pläne keine Antworten auf die
Herausforderungen bereithalten, denen die europäischen Landwirte und ihre
Genossenschaften gegenüberstehen. Stattdessen gefährden sie ihre
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit…. Wir stehen heute ganz anderen Herausforderungen
gegenüber als früher. Extreme Preisvolatilität nimmt zu und der Klimawandel
stellt unsere Fähigkeit zur Deckung des Weltlebensmittelsbedarfs in Frage. Der
einzige konkrete Vorschlag in der Mitteilung der Kommission lautet, den
europäischen Landwirten mehr kostenintensive Auflagen aufzubürden. Die Landwirte verlieren bereits
Marktanteile, da sie die weltweit strengsten Standards zur Gewährleistung von
Lebensmittelrückverfolgbarkeit, Umweltschutz und Tierschutz einhalten. Aus
diesen Gründen entstehen ihnen weit höhere Kosten als ihren Wettbewerbern aus
Nicht-EU-Staaten. Es ist nicht
verwunderlich, dass die Zahl der Landwirte
in der EU in den letzten 10 Jahren um 25%
zurückgegangen ist und dass das Einkommen
der Landwirte so stark von den GAP-Beihilfen abhängt.
Wir fordern konkrete
Vorschläge, mit denen sichergestellt wird, dass wir trotz der vor uns liegenden
Herausforderungen unsere
landwirtschaftliche Produktionskapazität überall in Europa erhalten. Dazu
gehören Maßnahmen zur Sicherung der Marktstabilität, zur Stärkung der Stellung
der Landwirte in der Lebensmittelkette und Win-Win-Lösungen, mit denen die
Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen
wird. Ich begrüße die Zielsetzung der Kommission, Marktstützungsmaßnahmen
zu erhalten, aber dieses Vorhaben muss dann auch konkret umgesetzt werden.
Copa-Cogeca untersucht auch neue
Instrumente zum Umgang mit Marktvolatilität wie Verträge, Sicherheitsnetze und
Risikoversicherungen….. Es
müssen echte Anreize für die Landwirte
bestehen, zusätzliche Arbeit und Mehrkosten auf sich zu nehmen, um damit
Erfolg zu haben. Der neue zentrale Kommissionsvorschlag
für ein rechtsverbindliches ‚Greening‘ der GAP könnte nur bei Aufstockung des
aktuellen GAP-Haushalts in Erwägung gezogen werden….. Gemäß den Ansichten
von Copa-Cogeca begrüße ich, dass die Kommission den unerlässlichen Bedarf an Direktbeihilfen für aktive Landwirte
anerkennt … Die Stärkung der
wirtschaftlichen Produktionsrolle der Landwirte muss im Zentrum der zukünftigen
GAP stehen. Ich begrüße auch die Initiative der Kommission zur Schaffung des Hochrangigen Forums zur
Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelkette….. Es fehlt diesen
Plänen an konkreten Maßnahmen zur
Stärkung der Stellung von EU-Landwirten und ihrer Genossenschaften in der
Lebensmittelkette sowie an der Gewährleistung eines faireren Anteils der
Landwirte am Handelspreis… Die GAP der Zukunft muss den Erhalt der Produktionskapazität der Landwirte in der gesamten EU
sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar-Lebensmittelsektors
der EU gewährleisten. Ein dynamischer
und wettbewerbsfähiger Agrarsektor, der über 28 Millionen Menschen einen
Arbeitsplatz sichert, spielt auch eine unverzichtbare Rolle in der neuen
europäischen Strategie für Beschäftigung und Wachstum ‚Europa 2020‘.
Die Gestaltung der Agrarmärkte sei untragbar für
die Produzenten. Was die Landwirte
wirklich bedrücke seien die niedrigen Preise, die durch die Markmacht des
Handels zu unfairen und zu hohen Preisen für die Konsumenten „verwandelt“
würden.
Um dem abzuhelfen bedürfe es offizieller
genehmigter Produktionsverträge, die dadurch kollektive Verhandlungen
festgelegt würden. So wie es die hochrangige Studiengruppe
der EU für den Milchmarkt vorgeschlagen habe. Ergänzt müssten diese Verträge werden mit einem Codex der fairen
Handelspraktiken.
Die neue GAP bedürfe einer entsprechenden Finanzierung,
die Förderungen müssten aber mit größerer sozialer Gerechtigkeit an jene
verteilt werden, die in der Landwirtschaft and am Land leben und arbeiten,
verteilt werden. Es sei eine
Förderobergrenze pro Betreib festzulegen um die Verteilung von Millionen an
jene zu unterbinden die lediglich
riesige Flächen besäßen.
Angesichts der Preisfluktuationen der letzten Zeit müsse die GAP wieder
Marksteuerungsmechanismen enthalten.
Der Handel mit
Drittländern solle auf der Basis gleicher Qualitäts- und
Gesundheits-Kriterien erfolgen.
Der Kommissionsvorschlag sei ehrgeizig aber
enttäuschend wenig konkret, was die Maßnahmen zur Marktregulierung und zur
Stärkung der Erzeuger gegenüber dem
Lebensmittelhandel betreffe. UPA begrüßt die neuen Überlegungen der EK zum
Erhalt des landwirtschaftlichen Produktionspotentials in der gesamten EU zur Ernährungssicherheit
der Bürger Europas. Es wird auch die
Betonung des Beitrags der Landwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels und
des Beitrags zur Bewältigung der Energiekrise bejaht.
Enttäuschend sei der Vorschlag jene Mittel die
bisher den 15 Mitgliedsstaaten zugute kamen nun in gleicher Höhe den 27
Mitgliedsstaaten zuzuteilen.
Ebenso müsse die EU ihre bisherige Politik der
Marktderegulierungen aufgeben und Mechanismen einführen die die
Preisfluktuationen ausschalten und den Erzeugern kostendeckende Preise
bieten. Stattdessen fahre man fort
Erzeuger und Konsumenten in den Händen der Spekulanten zu belassen.
Positiv sei das Eingeständnis der EK, dass die
Märkte landwirtschaftlicher Produkte ein systematisches Ungleichgewicht
aufweisen. Unverständlich sei aber, dass
die EK trotzdem für eine weitere Liberalisierung gegenüber Drittstaaten
eintrete.
„Wir brauchen eine GAP die für die
landwirtschaftliche Agrarproduktion der vorrangigen Befriedigung der Nahrungs-
und Energiebedürfnisse der Menschheit dient.
Gleichzeitig aber müssen wir für die Erhaltung der Umwelt und unserer
Lebensgrundlagen sorgen. Dies ist nur
durch eine Steigerung der Effizienz unserer Produktion und nachhaltig
arbeitender Betriebe möglich.
Europa muss klar für die Modernisierung und
Strukturverbesserung der Landwirtschaftsbetriebe sorgen, die Ausbildung der
Landwirte verbessern und den Faktoreinsatz besonders von Boden und Wasser
optimieren. Die Innovation inklusive der
Biotechnologie ist das Werkzeug um die Zukunft zu bewältigen. Die Finanzierung der GAP hat den großen
Aufgaben der Zukunft zu entsprechen. So
wird eine starke GAP zur Stärkung Europas in der Welt einen wichtigen Beitrag
leisten.“
|
Frau Joaquina Rosa Aguilar Rivero (* 7. Juli 1957 in Córdoba) ist eine parteilose spanische Politikerin und seit 21. Oktober 2010 Umweltministerin im Kabinett Zapatero II. Zuvor war sie unter anderem von 1999 bis 2009 Bürgermeisterin von Córdoba für die postkommunistische Partei Izquierda Unida (IU). |
Rosa Aguilar studierte von 1974
bis 1980 Rechtswissenschaften am Colegio Universitario de Córdoba und der Universität
Sevilla. 1974 trat sie
auch in die Kommunistische Partei Spaniens (PCE) ein, die zu dieser Zeit noch von der Franco-Diktatur verboten war. 1978, nach deren Legalisierung im
Zug der spanischen
Demokratisierung, trat
sie der Gewerkschaft Comisiones Obreras bei. Nach Abschluss ihres Studiums arbeitete sie
zunächst in der Rechtsabteilung der Gewerkschaft, 1985 gründete sie zusammen
mit einigen Kollegen eine Anwaltskanzlei, die sich auf Handels-, Arbeits- und
Eherechtsfragen spezialisierte.
1987 verließ Aguilar diese
Kanzlei, nachdem sie bei der Kommunalwahl für Izquierda Unida, in der die PCE inzwischen aufgegangen war, in
den Stadtrat von Córdoba gewählt worden war. Diesem gehörte sie bis 1991 an.
1990 bis 1993 war sie zudem Abgeordnete im Regionalparlament von Andalusien. Bei den spanischen Parlamentswahlen 1993 wurde sie schließlich in den Congreso de
los Diputados gewählt,
dem sie bis 2000 angehörte.
1999 wurde Aguilar
Bürgermeisterin von Córdoba nach einem lokalen Koalitionsabkommen zwischen IU
und der sozialdemokratischen PSOE. Bei der Kommunalwahl hatte IU neun, die
PSOE sechs Sitze im Stadtrat erhalten, womit sie zusammen die vierzehn
Abgeordneten der konservativen PP knapp übertrafen. Vier Jahre später
erzielte IU bei der Kommunalwahl 41,8 % der Stimmen und dreizehn
Abgeordnete (gegenüber zwölf der PP und vier der PSOE). Aguilar richtete
daraufhin eine von der PSOE tolerierte Minderheitsregierung allein der IU ein,
ein Novum in der spanischen Politik. 2007 sank IU wieder auf 35,5 % und
elf Sitze im Stadtrat (gegenüber vierzehn der PP und vier der PSOE), woraufhin
Aguilar wieder eine Koalition mit der PSOE schloss. Ab 2003 war sie zweite
Vizepräsidentin der Federación Española de Municipios y
Provincias, des
spanischen Städtetags.
Durch ihre kommunalen Wahlerfolge
wurde Aguilar zu einer der bekanntesten Persönlichkeiten ihrer Partei. Im
Parteivorstand war sie für institutionelle Beziehungen zuständig und gehörte
zum gemäßigten Flügel, der Parteikoordinator Gaspar Llamazares gegen die eher antikapitalistisch ausgerichteten
Parteiströmungen unterstützte. Zugleich nahm sie immer wieder auch kritische
Positionen gegenüber der IU-Politik ein. So kritisierte sie die regionale
Koalition des baskischen IU-Verbandes Ezker Batua mit der gemäßigten
baskisch-nationalistischen PNV unter Juan José Ibarretxe
oder die Teilnahme von Ezker Batua an der Staadtregierung von Mondragón unter Führung der ETA-nahen Partei ANV nach 2007. Zudem kritisierte sie, dass IU
den EU-Verfassungsvertrag ablehnte, und erklärte als einziges
bekanntes IU-Mitglied ihre Unterstützung für die in Spanien existierende
Staatsform der parlamentarischen
Monarchie.
Nach den schlechten Ergebnissen
der IU bei den spanischen Parlamentswahlen 2008 galt Aguilar als eine mögliche Nachfolgerin des zurückgetretenen Gaspar
Llamazares. Angesichts von Auseinandersetzungen mit dem linken Parteiflügel,
die eine Mehrheit unwahrscheinlich erscheinen ließen, verzichtete sie jedoch
auf eine Kandidatur und behielt ihren Posten als Parteisekretärin für
institutionelle Beziehungen.
Am 23. April 2009 trat Aguilar
überraschend aus der IU aus, um als Unabhängige das Ministeramt für Öffentliche
Bauten und Verkehr in der von der PSOE mit absoluter Mehrheit allein geführten andalusischen Regionalregierung anzunehmen. Kurz zuvor hatte José Antonio Griñán Manuel Chaves als Regionalpräsident abgelöst. Aguilars
Entscheidung löste heftige Kritik der IU-Parteiführung aus.
Am 21. Oktober 2010 wurde Aguilar von José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) bei einer Kabinettsumbildung zur spanischen Umweltministerin berufen. In diesem Amt folgte sie Elena Espinosa nach.
Am 18.11. 2010 teilte Frau Aguilar mit, sie werde mit allen Betroffenen,
den Gremien, Verbänden, den autonomen Regionen, Genossenschaften,
Gewerkschaften, den politischen Parteien, den spanischen EU-Parlamentariern und
den NGO´s in einem permanenten Dialog eine gemeinsame spanische Position
erarbeiten.
Die Mitteilung der Kommission beziehe sich auf die drei Pfeiler der GAP den
Direktbeihilfen, der ländlichen Entwicklung und den Marktmechanismen. Das Dokument sei derzeit noch wenig konkret
aber es ei wichtig, dass die Kommission eine mehr grüne GAP anstrebe, die die
Sicherheit der Ernährung, den Fortbestand der Landwirtschaft, die
Nachhaltigkeit und die Qualität der Nahrungsmittel, den Respekt gegenüber der
Umwelt und die Konkurrenzfähigkeit
betone.
Es sei aber zu unterstreichen, dass die GAP einer entsprechenden Finanzbasis
bedürfe um die Einkommen der Landwirte zu sichern und die angestrebten Ziele zu
erreichen.
In Spanien sei es besonders wichtig, zu einer nationalen Abstimmung der
Interessen zu kommen, denn die GAP sei für Spanien von fundamentaler Bedeutung.
MINISTERE DE L’ALIMENTATION,
DE L’AGRICULTURE
ET DE LA PECHE
14.09.2010
Deutsch-Französische Position für eine
starke Gemeinsame Agrarpolitik nach
2013
– Neue Herausforderungen und Erwartungen für Ernährung, Biomasse
und Umwelt –
Die Landwirtschaft steht im Zentrum der Herausforderungen
für unsere Gesellschaft: Sie ernährt Menschen, stellt erneuerbare Rohstoffe zur
Verfügung, schützt die Umwelt, schafft Arbeitsplätze
und erhält die Lebensfähigkeit der verschiedenen Regionen
der EU („multifunktionale Landwirtschaft“). Sie ist eine strategische
Aktivität, die integraler Bestandteil der Strategie „Europa 2020“ ist. Die
Bürger und Verbraucher in der EU erwarten, dass mit der Europäischen
Agrarpolitik eine nachhaltige Landwirtschaft sichergestellt wird, die ihnen gesunde
und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel sowie Biomasse liefern kann.
Die ursprünglich im Vertrag genannten Ziele der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten auch noch heute. Neue Herausforderungen
haben die Vision der GAP jedoch noch erweitert:
Die zukünftige Politik
sollte an die neuen globalen Gegebenheiten angepasst werden: steigende
Nachfrage nach Lebensmittel und Biomasse, neue Wettbewerber, Preisvolatilität
als Folge der Globalisierung, zunehmende Hygienerisiken, Klimawandel,
Biodiversität, Wassermanagement und Umweltschutz.
Die neue Politik
sollte die Bedürfnisse und Forderungen der europäischen Bürger verstärkt
berücksichtigen: Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und Lebensmittelsicherheit,
Qualität und Vielfalt der europäischen Landwirtschaft, erschwingliche
Lebensmittelpreise, Schutz der natürlichen Ressourcen und Tierschutz, aktive
ländliche Räume und Innovation.
Für weitere Investitionen in das landwirtschaftliche
Potential Europas und für dessen Weiterentwicklung
benötigen die Landwirte Instrumente und Strategien auf europäischer Ebene zur
Stabilisierung ihrer Einkommen, zur Verbesserung der Wettbewerbs- und
Innovationsfähigkeit, zur Schaffung fairer Beziehungen zwischen den Partnern in
der Wertschöpfungskette und zur Sicherstellung von Chancengleichheit gegenüber
Konkurrenten aus Drittländern.
Grundsätze für eine starke Gemeinsame Agrarpolitik für
Europa nach 2013
Der mit den
fortlaufenden Agrarreformen eingeschlagene und in der Gesundheitsprüfung 2008
bekräftigte Weg muss fortgeführt werden. Dieser Kurs zielt auf eine Stärkung der Marktorientierung
der GAP und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit des
Agrarsektors im globalen Rahmen der Strategie „Europa 2020“ ab.
Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass ein angepasster Rechtsrahmen (u.a.
Direktzahlungen für Landwirte, moderne Marktinstrumente als Sicherheitsnetz,
Erzeugerorganisationen) zur Abfederung
der verheerenden Auswirkungen zunehmender Preisvolatilität und Marktkrisen
benötigt wird.
Die Europäische Union benötigt eine starke GAP über das Jahr 2013 hinaus. Für die Maßnahmen bedarf es Ressourcen, die unseren
Zielen entsprechen. Die Landwirtschaft benötigt Stabilität und Sichtbarkeit. Eine
abschließende Entscheidung über alle finanzrelevanten Fragen wird im
Zusammenhang aller Politiken und des gesamten EUFinanzrahmens
getroffen werden.
Das 2-Säulen-Modell
der GAP ist beizubehalten, um die künftigen
Herausforderungen zumeistern. Jegliche
Änderungen der derzeitigen Form des 2-Säulen-Modells zur Erhöhung der Akzeptanz
der GAP innerhalb der Gesellschaft („Greening“) muss mit klaren Vorteilen für
die Landwirte, ländlichen Räume und die Umwelt verbunden sein. Sie sollten keine
finanziellen Nachteile
für Mitgliedstaaten und Landwirte mit sich bringen. Wir treten jedoch für eine Vereinfachung und Modernisierung ein:
Die Aufteilung zwischen den beiden Säulen muss
transparent und verlässlich sein. Bei einer klar definierten und verlässlichen Finanzierungsgrundlage für beide
Säulen der GAP besteht kein Bedarf
für jegliche Art einer jährlichen Mittelumverteilung zwischen diesen beiden
Säulen.
Bestehende Instrumente können weiterentwickelt werden, um
neue
Herausforderungen und Ziele, wie Umwelt und Erhaltung
landwirtschaftlicher
Aktivität, unter besonderer Berücksichtigung der
finanziellen Auswirkungen für jeden Mitgliedstaat, besser angehen zu können. Maßnahmen für Berggebiete und benachteiligte
Gebiete sind von grundlegender Bedeutung. Dies ist ein politisch sensibles
Thema, bei dem mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden muss, wenn Änderungen
der derzeitigen Unterstützung in Erwägung gezogen werden.
Deutschland und Frankreich sind gegen jede Form der Renationalisierung der GAP durch eine
Kofinanzierung der Betriebsprämien.
Schwerpunktaufgabe
ist die Vereinfachung der GAP. Die zukünftige GAP
sollte auch das Thema der Kontrollen behandeln. Das politische Erfordernis des
Schutzes der finanziellen Interessen der Steuerzahler wird nicht in Frage
gestellt. Dennoch sollten die Kontrollen
keine unnötige
Belastung für die Landwirte darstellen.
Das Europäische Landwirtschaftsmodell mit seinen hohen
Standards, die die Forderungen der Verbraucher und der Gesellschaft (wie
Qualität, Gesundheit, Umwelt- und Tierschutz) widerspiegeln, stellt einen
wichtigen Bestandteil unseres Erbes dar, … Alle
importierten Produkte müssen EU-Standards erfüllen. …
Angepasste Marktinstrumente:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Landwirtschaft
Die derzeitigen
Marktinstrumente (z. B. Intervention, private Lagerhaltung) sollten Teil eines
Sicherheitsnetzes sein, um den Agrarsektor vor den Auswirkungen schwerer Krisen
innerhalb der EU zu schützen. Einige dieser Instrumente könnten noch verbessert
werden,
um sie wirksamer zu
gestalten und zu vereinfachen. Ein sektorübergreifender „Krisenmechanismus“,
basierend auf den bereits in der Gemeinsamen Marktorganisation bestehenden
Maßnahmen, wäre nützlich und könnte sich auf Markt- und Hygienethemen erstrecken.
Angesichts
zunehmender Preisvolatilität auf Agrarmärkten benötigen wir in einigen Sektoren
mehr Transparenz und mehr Marktmacht für die landwirtschaftlichen Erzeuger.
Europäische
Instrumente zur Steigerung der Markttransparenz (z. B. Instrumente zur Beobachtung von Lebensmittelpreisen und
-volumina: Beobachtung der Preisbildung durch Kostenanalyse, Prozesse und
Mehrwert gemäß geltendem Wettbewerbsrecht und
Zur Stärkung
von Erzeugerorganisationen und
Branchenverbände in den Mitgliedstaaten auf freiwilliger
Basis sollte die Entwicklung von Instrumenten, darunter vor allem Standardverträge für die Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft
gemäß den Regeln des Binnenmarktes, geprüft werden, die zu einem fairen
Gleichgewicht der Partnern in der Wertschöpfungskette beitragen können.
Wie in den anderen Wirtschaftsbereichen sollten sie dort,
wo es sinnvoll ist, befähigt sein,
ihr Angebot zu anzupassen und Indikatoren über
Markttrends, darunter auch Preise, zu
veröffentlichen.
Instrumente wie
Versicherungsfonds und Risikofonds auf Gegenseitigkeit zur
Einkommensstabilisierung
der Landwirte
sollten untersucht und für Mitgliedstaaten auf freiwilliger
Basis innerhalb der
nationalen Höchstgrenzen ermöglicht werden. …
Legitimere Direktzahlungen
Direktzahlungen entlohnen Landwirte für öffentliche
Güter, die am Markt nicht honoriert werden, decken Produktionskosten, die durch
von der Gesellschaft geforderte höhere Produktionsstandards entstehen, leisten
einen Beitrag zu den Einkommen der Landwirte und sind grundlegender Bestandteil
des Sicherheitsnetzes zur Risikoverringerung für die europäische
Landwirtschaft. Entkoppelte Zahlungen müssen in jedem künftigen System weiterhin
eine zentrale Rolle spielen. Deutschland
und Frankreich nehmen die Diskussion
über die Mittelumverteilung
zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich einer gerechten und angemessenen
Mittelzuteilung zur Kenntnis. In diesem
Zusammenhang muss betont werden, dass
ein EU-weiter Pauschalbetrag („flat-rate“) nicht gerechtfertigt ist und der wirtschaftlichen
Situation innerhalb der EU nicht entspricht. Diese Debatte muss die
Tragfähigkeit
der Finanzen der
Mitgliedstaaten im EU-Haushalt auf der Grundlage des derzeitigen Verteilungsschlüssels
berücksichtigen.
Die Mitgliedstaaten
sollten weiterhin die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis und innerhalb
nationaler Höchstgrenzen ein „Flexibilitätsfenster“ für besondere bedürftige Bereiche (wie
nachhaltige Entwicklung) zu behalten, …. In diesem Sinne sollte auch eine Flexibilität für die Verteilung der Direktzahlungen
innerhalb eines Mitgliedstaates möglich sein.
Eine wirksamere und nachhaltigere Entwicklung des
ländlichen Raums
Ein integrierter
Ansatz für ländliche Räume, einschließlich Maßnahmen zur Diversifizierung der
ländlichen Wirtschaft, zur Lebensqualität im ländlichen Raum oder zu
sektorübergreifenden Politikansätzen, hat sich bewährt und sollte als Teil der
zukünftigen GAP beibehalten werden. Eine Vereinfachung und engere Koordinierung
der Entwicklung des
ländlichen Raums und
der Strukturfonds ist dennoch von Nutzen (Programmplanung, Durchführung,
Harmonisierung einiger Regelungen). … Über die Agrarumweltmaßnahmen hinaus ist
neuen Herausforderungen bei der Entwicklung des ländlichen Raums in besonderem
Maße Rechnung zu tragen. Diese umfassen den Klimawandel, Biodiversität und
Wassermanagement, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und –
weitergefasst – ebenfalls die mit Nahrungsmitteln oder mit nicht zur Ernährung
bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen befasste Wirtschaft. …
Gesunde und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel ist die GAP
zum Teil für das verantwortlich, was auf
unsere Teller kommt.
Daher appellieren wir an die Kommission, auf der Grundlage der Erfahrungen von
Mitgliedstaaten Verbindungen zwischen Landwirtschafts- und Lebensmittelpolitik herzustellen.
In Anbetracht sowohl
unserer ähnlichen Vorstellungen als auch unserer jeweiligen Besonderheiten
versteht sich die
gemeinsame Position Deutschlands und Frankreichs als Beitrag zu der in Europa
geführten Debatte. Dieser Beitrag fügt sich in die unter wechselndem Vorsitz im
Rat geführten Diskussionen ein, ergänzt die aktuellen Beiträge des Europäischen
Parlaments und steht im Zeichen des Aufrufs der Kommission, die Debatte über
die zukünftige GAP zu
bereichern. Es ist
unsere gemeinsame Überzeugung, dass unser Dialog dazu beitragen kann, Lösungen
für die zahlreichen komplexen Probleme zu erarbeiten, die wir auf
gesamteuropäischer Ebene antreffen.
In dieser Hinsicht
wird die Zusammenarbeit im Agrarsektor im Einklang mit der
Deutsch-Französischen Agenda 2020 insbesondere durch folgende Maßnahmen
verstärkt werden:
Entwurf einer
marktorientierten, multifunktionalen und nachhaltigen Landwirtschaft in der EU;
Ausbau der
Ausfuhr von Nahrungsmittelerzeugnissen in aufstrebende Märkte in Drittländern
durch Aufbau einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsakteuren;
Verstärkung der
Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei Fragen im Zusammenhang mit sanitären und
phytosanitären Themen (SPS), um so einen gemeinsamen deutschfranzösischen Standpunkt
zur Bewertung von Gesundheitsrisiken zu erarbeiten;
Entwicklung von
Lösungen für die neuen Herausforderungen Klimawandel, Wassermanagement und
Biodiversität.
Hervorhebungen und Kürzungen von W. Tausch AGRIESTRATEGIA.
Sowohl laut Mitteilung des österreichischen Landwirtschaftsministeriums vom
22.11. 2010
„Österreich trägt als erstes Land deutsch-französische Position mit
Le Maire zeigte sich höchst erfreut, dass sich die Alpenrepublik als
erstes Land bereit erklärt hat, die deutsch-französische Position zur Gemeinsamen
Agrarpolitik mitzutragen. Wie berichtet, hatten diese beiden Länder Mitte
September ein gemeinsames Positionspapier zur GAP-Zukunft nach 2013 erarbeitet.
Österreich sei in diesem Prozess ein wichtiges, wenn nicht sogar ein
Schlüsselland in Europa, betonte der Le Maire. Wie Berlakovich betonte, sollen
die gemeinsamen Positionen im Rahmen einer bilateralen
französisch-österreichischen Arbeitsgruppe noch vertieft und besser abgestimmt
werden. Außerdem soll es gelingen, weitere Länder mit ins Boot zu holen.
Speziell denkt Le Maire dabei an Polen, Ungarn und Tschechien. Man wolle in
diesem Sinne noch mehr als bisher tätig werden, betonte der französische
Minister.“
als auch des französischen Landwirtschaftsministeriums mit Datum 23.11.2010 hat sich der österreichische
Landwirtschaftsminister dieser Position anlässlich des Besuches des franzosischen
Landwirtschaftsministers angeschlossen, wie betont wurde als erster der anderen
EU-Mitgliedsstaaten. Laut Interview mit
Minister Berlakovich am 28. 11 2010 um 12.00 in FS 2 habe er sich nicht mit
Frankreich „verheiratet“. Wie es aber
auch von seinem französischen Kollegen verstanden wurde, zumindest „verlobt“.
23/11/2010
Bruno Le Maire s’est rendu le 22
novembre à Vienne où il s’est entretenu avec son homologue autrichien Nikolaus
Berlakovich. À l’issue de cette rencontre, l’Autriche a rejoint la France et
l’Allemagne pour une PAC forte après 2013. L’Autriche est le premier État
membre de l’Union européenne à rejoindre la position commune franco-allemande du 14
septembre dernier depuis
la communication jeudi 18 novembre de la
Commission européenne sur
les grandes lignes de la PAC après 2013.
23.11.2010
Bruno Le Marie ist am 22. November nach Wien gekommen, wo er mit
seinem österreichischen Amtskollegen Nikolaus Berlakovich gesprochen hat.
Das Ergebnis dieses
Zusammentreffens war, dass Österreich sich Frankreich und Deutschland angeschlossen
hat um für eine starke EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013 einzutreten. Österreich
ist das erste Mitgliedsland der Europäischen Union, das sich dem gemeinsamen
französisch-deutschen Abkommen vom 14. September anschließt seit der Veröffentlichung
der Mitteilung der EU-Kommission vom 18. November über die großen Leitlinien
der GAP nach 2013.
Übersetzung: Lic. Anna Theresa
Tausch
Die Kommissionsmitteilung gibt
damit einen wichtigen Impuls für den Meinungsbildungsprozess auf EU-Ebene.
Wir stehen vor einer langen und schwierigen Diskussion, die parallel zu den
Beratungen über die Ausstattung des künftigen EU-Haushalts geführt wird und
damit im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu
sehen ist. Die Mitteilung der Kommission ist eine gute
Diskussionsgrundlage für die künftige Ausrichtung der GAP. Ergebnisse dieser
Beratungen werden in die Rechtsvorschläge der Kommission einfließen, die wir
für Sommer 2011 erwarten.
Grundlage unserer Bewertung der
Kommissions-Mitteilung ist das Positionspapier der Bundesregierung vom März
2010 sowie das deutsch-französische Positionspapier vom September 2010. Wir teilen die Analyse der Europäischen
Kommission über die künftigen Herausforderungen und Ziele der GAP:
Wir setzen uns für eine nachhaltige Agrarpolitik ein, die Umwelt und
Vielfalt der Natur schützt, die starken ländlichen Räumen Zukunftschancen
bietet, die die notwendigen tragfähigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
die Landwirte erhält. Dazu braucht die GAP – wie von der Kommission beschrieben
– auch künftig eine wirkungsstarke 1. und eine wirkungsstarke 2. Säule, um
ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Wir teilen die Auffassung der Kommission, dass die von der Produktion
vollständig entkoppelten Direktzahlungen für die europäische Landwirtschaft
auch künftig unverzichtbar sind. Sie stellen aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zur
Einkommenssicherung, zur einzelbetrieblichen Risikoabsicherung gegen extreme
Marktpreisschwankungen und zur pauschalen Entlohnung von nicht am Markt
honorierten gesellschaftlichen Leistungen dar. Sie dienen auch zum Ausgleich
gesellschaftspolitisch gewünschter hoher europäischer Standards beim
Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz, die über internationale Standards
hinausgehen. Diese pauschale Abgeltung und Absicherung durch entkoppelte
Direktzahlungen hat sich bewährt und sollte qualitativ weiterentwickelt werden.
Die Bedeutung der Direktzahlungen lässt sich darin ablesen, dass sie in Deutschland im Durchschnitt zu
rund 40 Prozent zum Betriebseinkommen beitragen.
Wir begrüßen, dass sich auch die
Europäische Kommission dem Ziel der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
verpflichtet sieht. Es ist jedoch zu
hinterfragen, ob dieses Ziel mit den in der Mitteilung vorgelegten Überlegungen
der Kommission, z.B. die zunehmende Vermischung von bestimmten Fördermaßnahmen
der 1. und der 2. Säule der GAP, realisiert werden kann.
An dem Umfang der zukünftigen
Vereinfachung der GAP werden auch die Vorschläge der Kommission insbesondere
zur stärkeren ökologischen Ausrichtung der GAP durch umweltbezogene
Zusatzprämien in der 1. Säule zu messen sein.
Wir unterstützen die Zielsetzung
der Kommission zur besseren Integration von Umweltzielen in die GAP. Allerdings
stellen sich u. a. bei dem von der Kommission gewählten Ansatz von ökologischen
Zusatzprämien in der 1. Säule viele Fragen, die geklärt werden müssen. Hier
erwarten wir von der Europäischen Kommission klare und nachvollziehbare
Argumente.
Dabei ist zu berücksichtigen,
dass bereits heute die Direktzahlungen an die Einhaltung zahlreicher
Vorschriften in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie
Umwelt-, Natur- und Tierschutz gebunden sind. Wir gehen davon aus, dass die
Kommission unseren Ansatz in der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgreift und auf
bereits laufenden Umweltmaßnahmen der Agrarpolitik aufbaut. Die bereits
erbrachten Leistungen für Umweltschutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt
müssen dabei anerkannt werden.
Deutschland ist bei der 2003
beschlossenen Entkopplung der Direktzahlungen so weit wie kaum ein anderer
Mitgliedstaat der EU gegangen. Bis 2013 werden alle in Deutschland gewährten
Direktzahlungen vollständig von der Produktion entkoppelt sein, d.h. sie werden
unabhängig davon gewährt, was der Landwirt aktuell auf seinen Flächen anbaut.
Darüber hinaus werden bei uns ab 2013 grundsätzlich für alle landwirtschaftlichen
Flächen regional einheitliche Prämien gewährt; damit gibt es für Dauergrünland
dieselben Prämien wie für Ackerland. Derzeit erhalten die Landwirte teilweise
noch unterschiedlich hohe Zahlungen je Hektar, je nachdem, was sie in der Vergangenheit
produziert haben. Dies bedeutet, dass bei uns bis 2013 eine Umverteilung der
Prämien erfolgt, wovon insbesondere extensiv bewirtschaftete Grünlandstandorte
profitieren werden. In wichtigen anderen Mitgliedstaaten werden sich hingegen
die Direktzahlungen noch überwiegend an der historischen Produktionsausrichtung
der Betriebe orientieren. Wir begrüßen, dass die Kommission die von uns
gemachten Schritte aufgreift und erwarten, dass die anderen Mitgliedstaaten
hier ebenfalls voranschreiten.
Ergänzend werden in Deutschland
bereits heute im Rahmen der 2. Säule erhebliche Finanzmittel für
regionaldifferenzierte und standortangepasste Maßnahmen zur Verbesserung der
Umwelt und der Landschaft zur Verfügung gestellt, z.B. Verzicht auf
Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngemittel, Anlage von Blühstreifen,
extensive Grünlandbewirtschaftung, Förderung des Öko-Landbaus.
Was die zukünftige Verteilung der Direktzahlungen auf die
EU-Mitgliedstaaten betrifft, so werden wir uns in den anstehenden Verhandlungen
mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Deutschland auch weiterhin einen
angemessenen Anteil erhält. Mögliche Umverteilungen zugunsten der
Mitgliedstaaten, die derzeit besonders geringe Direktzahlungen erhalten, können
nur begrenzt und schrittweise erfolgen und sind abhängig von dem zukünftigen
Volumen des EU-Agrarbudgets. Wir begrüßen, dass auch die Kommission die unterschiedlichen
wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaten anerkennt und vor
diesem Hintergrund eine europaweite einheitliche Flächenprämie für keinen
gangbaren Weg hält.
Es gibt darüber hinaus einige
Überlegungen und Ansatzpunkte der Kommission, die nicht im Sinne der deutschen Landwirtschaft liegen: Dies gilt
insbesondere für
Diese Punkte werden wir – wie
bisher – auch in den weiteren Beratungen mit Nachdruck deutlich machen und für
unsere Position um Unterstützung bei anderen Mitgliedstaaten werben.
Darüber ist eine Reihe von
Punkten zu hinterfragen. Insbesondere ist unklar, wie mit dem vorgestellten
Ansatz der Ausgestaltung der Direktzahlungen eine durchgreifende Vereinfachung
der GAP realisiert werden kann.
Als Ergebnis dieser Neuausrichtung der gesamten
Agrarpolitik hat sich die deutsche Landwirtschaft mit den vor- und
nachgelagerten Wirtschaftsbereichen zu einer wirtschaftlich erfolgreichen Branche
mit stabilen Arbeitsplätzen entwickelt. Die deutsche Agrarwirtschaft gewinnt
Marktanteile im Export. Besondere Leistungen der Landwirte im Umweltschutz
werden gezielt über
Fördermaßnahmen der EU gemeinsam mit
Finanzbeteiligung von Bund und Ländern auf jedem dritten Hektar umgesetzt.
Zusätzlich wird in Deutschland durch die gezielte Ankurbelung von Bioenergie ein
wichtiger energie- und klimapolitischer Beitrag geleistet.
Für die anstehende GAP-Reform 2014-2020 gilt
es, diesen ökonomisch
wie ökologisch erfolgreichen Weg der
deutschen Landwirtschaft zu verstetigen. Es darf nicht wieder zu einem Rückfall
in überholte staatliche Reglementierung und Überbürokratisierung unserer
Bauernhöfe kommen. Der gezielte „Greening“-Effekt einer einheitlichen
Ausgleichszahlung für Grünland und Acker und der bisherigen
Agrarumweltmaßnahmen darf nicht verloren gehen.
Im Einzelnen heißt das:
Die EU-Agrarpolitik muss ab 2014 wieder einheitlicher gestaltet werden.
Für die EU-Agrarpolitik der 27
Mitgliedstaaten sind zumindest wie bislang im EU-Haushalt ca. 60 Milliarden
Euro pro Jahr
erforderlich.
Die Modulation ist abzuschaffen.
Es ist eine klare politische Entscheidung
über die finanzielle Ausstattung der ersten und der zweiten Säule unabdingbar,
die bis 2020 Bestand haben muss.
Notwendig ist die Fortsetzung der ersten
Säule mit einer entkoppelten Flächenprämie als Direktausgleich für die
gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft bzw. für die
höheren EU-Standards im Vergleich zum Weltmarkt. Angesichts des
unterschiedlichen Lohn- und Kaufkraftniveaus müssen die Flächenzahlungen in der
EU auf absehbare Zeit angemessen differenziert werden. Eine größenabhängige
Degression (Ober- und Untergrenzen) widerspricht dem Ansatz einer
Flächenprämie und wird abgelehnt.
Cross Compliance muss so einfach wie möglich gestaltet, d.h. auf repräsentative Kriterien konzentriert
werden. Eine Doppelung des Fachrechts ist zu vermeiden, um die
Landwirte spürbar zu entlasten.
Die Agrarmärkte brauchen wegen der hohen
Weltmarktrisiken und der Ungleichgewichte im Binnenmarkt durch
konzentrierte Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Sicherheitsnetze gegen extreme Marktausschläge. Sicherungen
gegen naturbedingte Risiken sind
weiterzuentwickeln.
In der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik muss sich die Förderpolitik bei einer verbesserten EU-Kofinanzierung und
flexibleren Möglichkeiten der nationalen Kofinanzierung weiter auf die Leistungen der Landwirtschaft konzentrieren. Notwendig ist neben der
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit (z.B. einzelbetriebliche
Investitionsförderung, regionale Verarbeitung und Vermarktung von Qualitätsprodukten) vor
allem eine bessere Honorierung der Agrarumweltmaßnahmen (Wiedereinführung der
Anreizkomponente) und die Sicherung der Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete und Berggebiete.
Zentrale Schlüsselfragen noch offen, aber entscheidende Weichenstellungen getroffen
Die von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos am 18. November präsentierten
Vorschläge für eine Europäische Agrarpolitik (GAP) sind eine gute Grundlage für
weitere Diskussionen. Durch intensive Gespräche konnte Österreich im Vorfeld
bereits einige kritische Punkte ausräumen, so etwa eine Verschiebung der
Ausgleichszulage in die erste Säule, was massive Nachteile für Österreichs
Bauern bedeutet hätte. Ciolos zeigt sich offensichtlich bereit, auf spezifische
Anliegen der Mitgliedsstaaten einzugehen. Das sagte heute, Donnerstag,
ÖVP-Landwirtschaftssprecher Bauernbund-Präsident Abg. Fritz Grillitsch
anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.
Bei dem Vorschlag zur Reform der GAP seien zentrale
Schlüsselfragen wie beispielsweise die Finanzierung noch offen. Ein
weiterer Knackpunkt für Österreich sei auch die "Ökologisierung" der
GAP. "Ohne eine ausreichende Finanzierung können die Zielsetzungen der
Kommission nicht erreicht werden. Die Ökologisierung birgt die Gefahr von
höheren Auflagen und mehr Bürokratie. Österreich fordert hier Flexibilität für
die Mitgliedsstaaten, um den Bauern weiterhin attraktive Programme wie ein
Agrarumwelt- oder das Bergbauernprogramm anbieten zu können", so
Grillitsch.
"Jetzt, wo die Kommission die Vorschläge vorgelegt hat, zeigt sich, dass
Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich und
EVP-Chefverhandler Willi Molterer sich sehr engagiert und erfolgreich für
Österreichs Position eingesetzt haben. Einige Punkte kommen der
österreichischen Position entgegen. In den kommenden Monaten werden unsere
Verhandler, Bundesminister Nikolaus Berlakovich und die Agrarvertreter im
Parlament versuchen, die offenen Punkte so weiter zu verhandeln, dass für die
heimischen Bauern eine positive Entwicklungsmöglichkeit entsteht", zeigte
sich Grillitsch abschließend vorsichtig optimistisch.
(BMLFUW/AIZ) - Am
EU-Agrarministerrat in Brüssel stellte heute Agrarkommissar Dacian Ciolos
die kürzlich veröffentlichte Kommissionsmitteilung zur Zukunft der Gemeinsamen
Agrarpolitik GAP nach 2013 vor und die Minister konnten erste, allgemein
gehaltene kurze Statements dazu abgeben. Wie eine Mehrheit der Minister fand
auch Österreichs Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich mehr Lob
als Tadel für das sogenannte Optionenpapier.
Berlakovich betonte, er unterstütze zwar
nicht alle Inhalte im Optionenpapier und sehe "einige Punkte
kritisch", dennoch sei die Mitteilung "eine gute Grundlage" für
die weiteren Debatten und Verhandlungen. Überhaupt kommentierten die meisten
Agrarminister das Reformkonzept Ciolos' überraschend positiv. Das Konzept
der Reform fand weitgehend Anklang und eine Mehrheit sprach sich auch für
eine entsprechende Dotierung zur Erreichung dieser Ziele aus. Ciolos begründete
die Agrarreform damit, das Wohlwollen in der Öffentlichkeit gegenüber der GAP
zu verbessern. Nur dann könnten erfolgreich EU-Haushaltsgelder für die
Landwirtschaft eingefordert werden, meinte der Kommissar.
Laut Berlakovich sei das Konzept geeignet, die GAP in die Strategie der EU
"Europa 2020" zu integrieren und enthalte "gute Argumente, warum
die GAP auch in Zukunft ein Schlüsselelement der EU-Politiken sein muss".
Österreich unterstützt ganz konkret die von der Kommission formulierten Ziele
der kommenden GAP-Reform wie rentable Lebensmittelerzeugung, nachhaltige
Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Maßnahmen zum Klimawandel und die
ausgewogene räumliche Entwicklung sowie die Beibehaltung der
Zwei-Säulen-Architektur der GAP. Bereits am kommenden Rat im Dezember will der
belgische Vorsitz unter Ministerin Sabine Laruelle die "GAP bis 2020"
neuerlich auf die Tagesordnung setzen und die Diskussion dann schon mit einem
gezielten Fragenkatalog steuern.
Offene Punkte: Finanzierung der künftigen GAP und Definition von "aktiver
Landwirt"
Gleichzeitig relativierte der Minister, dass der entscheidende noch offene
Punkt die künftige finanzielle Ausstattung der GAP sei. Dazu seien nämlich
weder im Optionenpapier noch in der Mitteilung der Kommission zur finanziellen
Vorschau 2014 bis 2020 konkrete Zahlen enthalten. Vorschläge der Kommission für
die Budgetierung der EU von 2014 bis 2020 werden Mitte 2011 erwartet. Wichtig
sei aber laut Berlakovich die Aussage im Optionenpapier, dass die finanzielle
Unterstützung der Landwirtschaft für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern
notwendig sei. Die Forderung nach einer ausreichenden finanziellen Ausstattung
der GAP, um damit die Ziele Ciolos' erreichen zu können, fand eine breite
Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.
Vor allem Großbritannien forderte dagegen eine deutliche Senkung des
EU-Agrarhaushalts. Ein Block von Staaten rund um das Vereinigte Königreich,
unter anderem mit Schweden, Dänemark und den Niederlanden, will nämlich eine
stärkere Orientierung der Landwirtschaft in der Union auf Wettbewerbsfähigkeit,
sodass die EU-Landwirte à la longue ohne Direktzahlungen am Markt bestehen
könnten.
Der EU-Landwirteverband COPA forderte in einer Aussprache mit der belgischen
Ratspräsidentschaft eine Erhöhung des EU-Agrarhaushalts, da das geplante Greening
der GAP die Produktionskosten für die europäischen Landwirte erhöhe.
Etliche Mitgliedstaaten vermissen im Optionenpapier Definitionen der Begriffe
"aktiver Landwirt" als Kriterium für den Bezug von Direktzahlungen
oder von "Kleinstlandwirt".
Greening von Direktzahlungen ja, wenn einfach und praxistauglich
Schon vor der Ratstagung begrüßte Berlakovich laut APA vor Journalisten,
"wenn die Agrarpolitik insgesamt grüner und ökologischer wird". Dabei
befand er sich ebenfalls auf Linie mit den meisten anderen Ministern. Das gebe
es aber nicht zum Diskonttarif. Das Agrarbudget brauche dazu die nötigen
Finanzmittel, um Ökoleistungen für die Landwirtschaft abzugelten. Auch dürfe
keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden, hier seien noch viele Detailfragen
ungeklärt. "Es soll nicht so sein, dass nicht nur die Umwelt, sondern vor
allem die Verwaltung blüht", so Berlakovich. Konkret bezeichnete er im
Kreis der Minister die vorgeschlagenen Umweltzahlungen in der ersten Säule als
"problematisch", weil dies zu stark in die bewährten Programme der
zweiten Säule wie das Umweltprogramm ÖPUL eingreife. 75% der österreichischen
Landwirte nehmen auf knapp 90% der landwirtschaftlichen Flächen schon daran
teil. Daher müsse das grundsätzlich mit guten Argumenten begründbare
"Greening" der Direktzahlungen "in einer anderen Form
durchgeführt werden". Berlakovich nannte dabei etwa den Ausbau der Guten
Landwirtschaftlichen Praxis und des Guten Ökologischen Zustandes -
vorausgesetzt, die Umsetzung sei praxistauglich und einfach.
Zahlreiche Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Irland
lagen auf der Linie, "Greening ja, aber nein zu zusätzlicher
Bürokratie". Ciolos will dazu eine Arbeitsgruppe aus nationalen Experten
einsetzen.
Mit Anpassung der Direktzahlungen einverstanden - aber gegen Flatrate
Auch sei Österreich wie viele der "alten" Mitgliedstaaten
grundsätzlich mit der Anpassung der Direktzahlungen mit "einer begrenzten
Mittelumschichtung zugunsten von Mitgliedstaaten mit besonders niedrigen
Direktzahlungen einverstanden, jedoch nicht mit einer Verteilung nach dem
Gießkannenprinzip". Dabei gestand der Minister laut APA vor Journalisten
zu, "es kann durchaus sein, dass es hier zu Verlusten kommt", sprich
zu weniger Geld für Bauern in "einzelnen Regionen oder insgesamt für die
alten Mitgliedsländer. Das muss auch offen diskutiert werden". Auch sei
etwa Frankreich zum Verzicht bereit, betonte der dortige
Landwirtschaftsminister Bruno le Maire und deutet die Bereitschaft zur
Abkehr von der historischen Referenz bei der Verteilung von Direktzahlungen an.
Positiv sei laut Berlakovich dabei, dass die EU-Kommission keine europaweit
einheitlichen Prämien in Form einer "Flatrate" vorgeschlagen habe.
Dies würde den unterschiedlichen Wirtschaftssituationen in den Staaten nicht
gerecht werden.
Offensichtlich scheint auch schon von den meisten neuen Mitgliedstaaten, die
bisher "gleiche Direktzahlungen" forderten, die neue Formel Ciolos'
von "gleicheren Direktzahlungen" gegessen zu sein.
Ausdrücklich begrüßte Berlakovich auch die Möglichkeit, weiterhin in einem
begrenzten Umfang gekoppelte Zahlungen gewähren zu können.
Wie erwartet sprach sich der deutsche Staatssekretär im Agrarressort Rober
Kloos sowie die Vertreter anderer Länder wie der Tschechischen Republik, der
Slowakei und Ungarns gegen Obergrenzen bei den Direktzahlungen aus. Zumindest,
so einige Ländervertreter, müsse die Definition von Großbetrieben noch
festgelegt werden und dürften Zahlungsplafonds nicht für alle in gleicher Weise
eingezogen werden.
Kofinanzierter Bergbauernzuschuss in zweiter Säule für Österreich wichtig
Wichtig sei für Österreich auch, dass die Unterstützung für Bergbauern und
benachteiligte Gebiete in der zweiten Säule und damit von den EU-Staaten kofinanziert
bleibe, sagte Berlakovich. Er sei deshalb "eindeutig gegen die
vorgeschlagene Vermischung der beiden Säulen. Dezidiert meine ich damit die nun
auch für die erste Säule vorgeschlagene Abgeltung von natürlichen
Einschränkungen im Rahmen der Direktzahlungen".
Funktionierende Umweltprogramme als objektives Kriterium für künftige
Mittelverteilung
Generell beurteilte Berlakovich die Beibehaltung der grundsätzlichen
Zielorientierung der Ländlichen Entwicklung und die Kontinuität des
Maßnahmenspektrums positiv. Bei der ebenfalls begrüßten Vorgabe einer Richtung
für die Mittelaufteilung in der zweiten Säule forderte Berlakovich die
Anerkennung bisheriger Leistungen sowie der erfolgreichen Umsetzung von
Umweltmaßnahmen als objektive Verteilungskriterien.
Erhalt von Marktmaßnahmen als Sicherheitsnetz positiv
Die von der Kommission favorisierte Option bei den Marktmaßnahmen begrüßte der
Minister ebenfalls, die "bewährten Instrumente" würden als
"Sicherheitsnetz" weiterhin benötigt, "ohne dabei die
Marktorientierung aufzugeben". "Sehr zufrieden" zeigt er sich
über "neue Elemente zum besseren Funktionieren der Lebensmittelkette sowie
ein geplantes Risikomanagement, damit effizienter auf Einkommensunsicherheiten
und Marktschwankungen eingegangen werden kann".
Internationale Rahmenbedingungen essenziell - Kommission soll auf
EU-Agrarsektor achten
Allerdings hänge das Funktionieren der Märkte auch stark von den
internationalen Rahmenbedingungen ab, sodass Berlakovich ausdrücklich darauf
hinwies, dass die internationalen Handelsgespräche - multilateral in der
Welthandelsorganisation WTO oder bilateral zwischen EU und dem
südamerikanischen Handelsblock Mercosur - "für die Zukunft der
europäischen Landwirtschaft ebenfalls von essenzieller Bedeutung sein
werden". Besonders denke er dabei an die Mercosur-Verhandlungen und
forderte von der Kommission, "auch sehr genau auf die Sensibilitäten des
europäischen Agrarsektors zu achten, als auch volle Transparenz gegenüber den
Mitgliedstaaten walten zu lassen".
Die Forderung nach einem Außenschutz, insbesondere dass aber auch bilaterale
Handelsabkommen der EU die GAP nicht aushöhlen dürften, vertraten neben
Österreich unter anderem auch Deutschland, Frankreich, Irland und Italien.
Frankreich will Derivatehandel an die Leine nehmen - Dichlorpropen verfehlt
Mehrheit
In den sonstigen agrarischen Tagesordnungspunkten berichtete Frankreich über
sein Programm für den bevorstehenden Vorsitz in der G-20-Gruppe.
Schwerpunktmäßig will man dabei vorankommen, den Handel mit Derivaten auf
Agrarrohstoffe multinational an die Leine zu nehmen, um die Spekulation mit
diesen Rohstoffen und deren Preisvolatilität einzubremsen.
Weiters wurden den Ministern die Überlegungen der Kommission vorgestellt, für
die Tätigkeit der Europäischen Lebensmittel-Sicherheitsbehörde (EFSA) Gebühren
einzuheben. Man kam überein, diese Idee noch eingehend zu prüfen.
Schließlich wird das Pflanzenschutzmittel Dichlorpropen voraussichtlich von der
Liste der zugelassenen Wirkstoffe gestrichen. Im Agrarrat kam weder
qualifizierte Mehrheit für oder gegen die weitere Genehmigung zustande. Die
meisten südlichen EU-Mitgliedstaaten setzten sich zwar für den Erhalt von Dichlorpropen
ein, das vor allem gegen Nematoden verwendet wird. Deutschland, die
Niederlande, Österreich und weitere Mitgliedstaaten stimmten dagegen für das
Verbot. In Österreich ist das Mittel schon seit 1992 verboten.
Nachdem sich nun weder im Regelungsausschuss noch im Agrarministerrat ein
eindeutiges Votum ergab, muss die EU-Kommission allein entscheiden. Sie
zweifelt an der Umweltverträglichkeit von Dichlorpropen und wird deshalb nach
ihrem Vorschlag den Wirkstoff von der Liste nehmen.
30.11.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
12. Wie kann im Rat LW ein Beschluss zustande kommen?
Die traditionellen „
Sie verfügen aber über
eine komfortable Sperrminorität.
Die traditionellen „Liberalisten“ Dänemark, Niederlande, Schweden und Großbritannien haben keine Sperrminorität:
Allerdings zusammen
mit einigen neuen MS können sie einen Beschluss verhindern:
Sie können aber auch
zusammen mit allen neuen MS keinen Beschluss in ihrem Sinn positiv durchsetzen:
Ein Beschluss im
Sinne der GAP-
Wobei Polen und die baltischen Staaten oder Polen
und Tschechische Republik die Mehrheit zusammen mit den „Liberalisten“
verhindern können. Was einfach heißt: Ohne deutliche Zugeständnisse an die
kleineren neuen Mitgliedsstaaten, oder einige von ihnen und Polen wird es
keinen Beschluss geben.
Was aber auch heißt, dass entweder das vorhandene
Geld neu verteilt wird oder zusätzliche Mittel gefunden werden müssen. Andererseits eröffnet dies auch die
Möglichkeit Interessen zu fördern, die bisher nicht beachtet wurden oder nun angezweifelt
werden. Die Kunst wird sein, Interessen
zu definieren, die mit dem liberalen Credo nicht bedient werden können, den
neuen MS entgegenkommen, die aber auch im Interesse der
AGRIESTRATEGIA: 4. 2. 2011